Bauen im Ortskern

Profitieren Sie bei Ihrem Bauvorhaben im Ortskern von den Zuschussmöglichkeiten der Ortskern-Initiative „Bauen im Ortskern – leben mittendrin“ der Verbandsgemeinde Saarburg.

Je nach Lage und Art des Bauvorhabens stehen Ihnen in der Ortsgemeinde Taben-Rodt folgende drei Fördertöpfe zur Verfügung.

Bis zu 1.000 € Beratungszuschuss für die regionaltypische Gestaltung Ihres Altbaus

Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, einen Altbau oder ein Ortsbild prägendes Gebäude regionaltypisch umzubauen oder eine Baulücke im Ortskern regionaltypisch zu bebauen, stellt die Verbandsgemeinde Saarburg bis zu 1.000 € bereit für eine professionelle Erstberatung durch einen Architekten Ihrer Wahl.  

Die Verbandsgemeinde Saarburg zahlt einen Zuschuss von bis zu 1.000,- €, falls Sie bei einem Architekten folgende Leistungen nachfragen:

  • Beratung zur regionaltypischen Gestaltung von Altbauten inkl. Gebäudeumfeld
  • Beratung zu (Um-)Nutzungskonzepten für leer- oder mindergenutzte Gebäude im Ortskern (z.B. Wohn- und Ökonomiegebäude)
  • Beratung zur regionaltypischen Gestaltung von Neubauten im Ortskern zur Mobilisierung und Schließung von Baulücken.
  • Insgesamt konzentriert sich die Beratung auf die Außengestaltung. Fragen der Raumaufteilung des Gebäudes sind nicht Inhalt der Förderung.

Bis zu 8.000 € für Ihre bauliche Investitionen im Ortskern

Die Verbandsgemeinde  beteiligt sich finanziell an privaten Erwerbs-, Bau und Sanierungskosten im Ortskern. So kann in den abgegrenzten Ortskernen Folgendes mit bis zu 8.000 € bezuschusst werden: Erwerb mit anschließender Sanierung/Umbau alter Bausubstanz; Bebauung von Baulücken; Abbruch alter Gebäude mit anschließendem Neubau an gleicher Stelle. (Grunderwerb bzw. Abbruch allein sind nicht förderfähig.)

Für die Dauer von 5 Jahren können Sie einen Zuschuss von 1.000 € jährlich erhalten, wenn Ihre Maßnahme mindestens 80.000 € kostet und Sie dafür Darlehensverbindlichkeiten von mind. 50.000 € nachweisen. Eigenleistungen werden bis zu einer Höhe von 20% der Bausumme anerkannt.

Bei eigengenutzten Wohngebäuden verlängert sich der Förderzeitraum um ein Jahr pro Kind (bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres) auf maximal 8 Jahre. Wird im Förderzeitraum ein Kind geboren, so kann die Förderung auf Antrag um 1 Jahr je Kind auf maximal 8 Jahre (= 8.000 €) verlängert werden.

Damit klar ist, was die Verbandsgemeinde als Ortskern versteht und wo die Fördermittel der Ortskern-Initiative eingesetzt werden können, haben die VG-Gremien  eine kartografische Abgrenzung der jeweiligen Ortskerne vorgenommen.

Steuerliche Vorteile bei Modernisierungsvorhaben in förmlich festgesetzten Sanierungsgebieten

Wenn Ihr Gebäude in einem von der Ortsgemeinde förmlich festgelegten und räumlich abgegrenzten Sanierungsgebiet in Taben-Rodt oder in Hamm liegt, können Sie als Eigentümer im Falle einer Modernisierung und Instandsetzung dieses Gebäudes die Möglichkeiten einer erhöhten steuerlichen Abschreibung nach § 7 h Einkommenssteuergesetz nutzen.

Dabei können Sie Ihre Investitionskosten innerhalb von 12 Jahren im Rahmen ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung steuerlich absetzen – und zwar in den ersten acht Jahren zu jeweils 9% und in den letzten vier Jahren zu jeweils 7%.

Grundlage für die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung ist der Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung nach § 177 Baugesetzbuch zwischen Ihnen als privatem Eigentümer des Gebäudes und der Ortsgemeinde. Diese Modernisierungsvereinbarung regelt die Art und den Umfang der von Ihnen beabsichtigten Sanierungsmaßnahme und erhält die Angabe über die Ihnen voraussichtlich entstehenden Modernisierungskosten, die Sie auf Basis einer Kostenermittlung Ihres Architekten oder Kostenvoranschlägen von Firmen zusammenstellen.

Ganz wichtig: Die Modernisierungsvereinbarung muss vor dem Beginn Ihrer Arbeiten abgeschlossen werden. Deshalb immer zuerst mit der Gemeinde abstimmen, dann erst anfangen zu bauen!

Momentan sind einige Ortsgemeinden in der VG Saarburg dabei, solche Sanierungsgebiete auszuweisen, damit Eigentümer im Ortskern diese steuerlich Abschreibungsmöglichkeiten erhalten können.

Ziel der Ortskern-Initiative „Bauen im Ort – Leben mittendrin“ ist die Belebung der Ortskerne, eine Verringerung der Zahl leer stehender Gebäude bzw. das  Vermeiden  des Leerfallens von Häusern.

Deshalb hat die Verbandsgemeinde Saarburg unter www.bauen-im-ortskern.de Details zu ihren vielfältigen Förderinstrumenten für private Bauherren aufgelistet. Gerne können Sie sich dort Informationsmaterial oder Antragsformulare herunterladen.

Gerne stehen Ihnen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg die Herren Thomas Wallrich (Tel. 06581 81-165) und Nils Osterwalder (Tel. 06581 81-283) für weitergehende Rückfragen zur Auskunft bereit. Ob die oben aufgeführten Fördertöpfe bei Ihrem Vorhaben greifen, können Ihnen die Verwaltungsmitarbeiter sagen, wenn Sie ihnen weitere Details zu Ihrem Vorhaben mitteilen.

Sanierungsgebiet Taben-Rodt
Sanierungsgebiet Taben-Rodt
Sanierungsgebiet Hamm (Taben-Rodt)
Sanierungsgebiet Hamm (Taben-Rodt)

(Diese Veröffentlichung erfolgte im Dez. 2016, im Auftrag des 1. Ortsbeigeordneten Hans-Joachim Wallrich.)